BFSG und E-Commerce (Teil II): Barrierefreiheit als Herausforderung und Chance

BFSG und E-Commerce (Teil II): Barrierefreiheit als Herausforderung und Chance

Im zweiten Teil unseres Schwerpunkts zur Barrierefreiheit im E-Commerce wenden wir uns den konkreten Herausforderungen für Shopbetreiber zu. Vor dem Hintergrund der im ersten Teil beleuchteten rechtlichen Rahmenbedingungen richten wir den Blick in diesem Beitrag auf konkrete Anforderungen an barrierefreie Onlineshop-Frontends. Dabei erklären wir, warum die Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen durch das BFSG ab Juni 2025 Shopbetreiber in eine echte Win-Win-Situation bringen kann.

Am Ende des ersten Teils haben wir es bereits erwähnt: Die Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit definiert das World Wide Web Consortium (W3C) in den „Web Content Accessibility Guidelines“, die aktuell in der Version WCAG 2.1 maßgeblich sind. Der Grad der konkret erreichten Barrierefreiheit wird in der Bewertung anhand der drei Stufen A, AA und AAA angegeben, wobei AA als Standard gilt. Für Deutschland wurden die WCAG-Vorgaben in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ BITV 2.0 adaptiert.

Soweit die Theorie. – Aber was heißt das in der Praxis? An welchen Stellen entscheidet sich, ob das Frontend eines Onlineshops barrierefrei ist? Und was genau muss konkret umgesetzt werden, damit die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden?

Perspektivwechsel: Barrieren erkennen und beseitigen

Wer ein Web-Frontend auf Barrieren für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen untersuchen möchte, muss es zunächst mit anderen Augen sehen lernen – beziehungsweise auch und nicht zuletzt ganz ohne Augen. Damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen des Sehvermögens, des Gehörs, mit manuell-motorischen Einschränkungen oder mit kognitiven Einschränkungen beziehungsweise Konzentrationsschwäche einen Onlineshop eigenständig bedienen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Frontend muss auch mithilfe eines Screenreaders, also in automatisch vorgelesener Form wahrnehmbar und bedienbar sein.
  • Bedienelemente und Inhalte müssen kontrastreich und groß genug dargestellt werden.
  • Für Audios oder Videos, in denen gesprochen wird, müssen Transkripte beziehungsweise Untertitel hinterlegt sein.
  • Der Shop muss vollständig per Tastatur bedienbar sein.
  • Alle wichtigen Informationen müssen in leicht verständlicher Form angeboten werden.

Bei Barrieren im Shop drohen hohe Bußgelder

Wer einen Onlineshop betreibt, der auch nach dem 28. Juni nicht barrierefrei bedienbar ist, muss befürchten, abgemahnt zu werden. Dann drohen je nach Schweregrad der Pflichtverletzung Bußgelder von bis zu 10.000 beziehungsweise 100.000 Euro. Händler müssen dieses Thema daher ausgesprochen ernst nehmen. Barrierefreiheit ist kein freiwilliges Angebot, sondern ein Muss – genau wie Datenschutz.

Die abschreckende Wirkung der angedrohten Rechtsfolgen sollte indes nicht die wichtigste Motivation sein, wenn es darum geht, den Weg zu einem barrierefreien Onlineshop zu gehen. Vielmehr gibt es viele wirklich gute Gründe dafür, Aufwände für das Herstellen von Barrierefreiheit im E-Commerce nicht als lästige Pflicht, sondern als echte Chance zu betrachten.

Barrierefreiheit und Usability: Aus der Pflicht eine Kür machen

Shopbetreiber, die als Dienstleister für Privatkunden die Vorgaben aus der BFSGV umsetzen müssen, stehen in der Pflicht, bis Ende Juni 2025 umfangreiche und teilweise auch tiefgreifende Änderungen vorzunehmen. Das ist aufwendig, und das kostet Zeit und Geld. Aber die Betreiber von Onlineshops tun gut daran, das BFSG nicht als unwillkommene Zumutung des Gesetzgebers, sondern als Anlass zum Erschließen bislang ungenutzter Möglichkeiten zu sehen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Zielsetzung des Gesetzes uneingeschränkt zu unterstützen ist, nämlich die barrierefreie Konzeption und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in weiten Teilen des Alltagslebens. In Deutschland leben laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO 1,2 Millionen Menschen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. Für alle diese Menschen werden viele Dinge, die bislang umständlich und ohne fremde Hilfe oftmals gar nicht möglich waren, künftig deutlich einfacher und können daher auch von ihnen endlich selbstständig erledigt werden.

Aber es gibt noch mindestens zwei weitere gewichtige Punkte, die am Ende allen Nutzern – und übrigens auch den Anbietern von Online-Dienstleistungen wie Onlineshops zugutekommen: Erstens sind barrierefrei gestaltete Websites und Shops nämlich auch für Menschen ohne körperliche Beeinträchtigungen sehr gut bedienbar. Und zweitens ist die „Accessibility“, die englische Entsprechung des deutschen Begriffs „Barrierefreiheit“, bereits länger ein sehr wichtiger Rankingfaktor für Suchmaschinen. Wer sich darum kümmert, das eigene Webangebot barrierefrei zu machen, tut also zugleich sowohl etwas für die Usability als auch für die Suchmaschinenoptimierung. So gesehen zahlen Investitionen in die Barrierefreiheit im E-Commerce potenziell gleich dreimal auf die Konversionsrate ein:

  1. Mehr potenzielle Kunden/Traffic
    Der Onlineshop kann von zuvor durch technische und gestalterische Barrieren vom Kauf abgehaltene Besucher mit körperlichen Beeinträchtigungen bedient werden.
  2. Bessere Usability
    Das Frontend wird für alle Nutzer – mit oder ohne körperliche Beeinträchtigungen – übersichtlich und reibungslos bedienbar.
  3. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    Durch Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit erfüllen die Seiten des Shops wichtige SEO-Kriterien und werden in Rankings von Suchmaschinen besser platziert.

Der barrierefreie Onlineshop: Facettenreiche Herausforderung

Das Thema Barrierefreiheit ist ausgesprochen vielfältig und wird schnell unübersichtlich. Ganz unterschiedliche Aspekte von Web-Frontends können für unterschiedlich beeinträchtigte Menschen Barrieren darstellen: fehlende Alternativ-Texte für Bilder, umfangreiche und verschachtelte Navigationsstrukturen, zu kleine Schrift, zu schwache Kontraste zwischen Beschriftung und Hintergrund in Bedienelementen, zu kleine beziehungsweise zu eng beieinander stehende Buttons, per JavaScript generierte Schaltflächen, zu wenig aussagekräftiges Feedback bei falsch ausgefüllten Formularfeldern, fehlende Informationen in Leichter Sprache, Fallstricke beim Navigieren durch den Checkout, ausschließlich visuell erfassbare Captchas, Autoplay-Videos, Pop-ups und vieles mehr.

Was müssen Shopbetreiber tun – und wann?

Wer den eigenen Onlineshop bis spätestens Juni 2025 barrierefrei nach BFSG und BFSGV machen will – und dieses Ziel sollten wie oben beschrieben so gut wie alle Shopbetreiber verfolgen – muss jetzt die nötigen Schritte planen und die Umsetzung zügig angehen. Eine erste Orientierung über die Anzahl und die Art der im Frontend des Shops vorhandenen Barrieren kann ein automatisierter Test mit kostenfrei nutzbaren Tools wie den WAVE Browser-Plugins liefern. Eine kommentierte Liste mit Tools zur Barrierefreiheit von Websites und Onlineshops bietet das W3C an. Zudem gibt es spezielle Checklisten für Barrierefreiheit im E-Commerce, zum Beispiel im Q&A zu diesem Thema vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh).

Aber um sichergehen zu können, dass das eigene Frontend wirklich frei von technischen und gestalterischen Barrieren für die Wahrnehmung und Bedienung ist, bedarf es einer eingehenden Prüfung durch eigenes, intensiv sensibilisiertes und geschultes Personal – oder durch einen spezialisierten Dienstleister. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme, die das Frontend in der Breite und in der Tiefe auf Barrieren überprüft, müssen dann für alle relevanten Punkte gestalterische und technische Lösungen gefunden und umgesetzt werden. Mit Blick auf den Kalender ist klar: Es ist keine Option mehr, Aufwände für den Abbau von Barrieren im Shop ins kommende Jahr zu verschieben oder an einen womöglich geplanten Relaunch zu knüpfen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit muss umgehend in Angriff genommen werden, damit die dafür nötigen Arbeiten noch rechtzeitig abgeschlossen werden können.

Onlineshops müssen barrierefrei werden – und bleiben

Selbstverständlich ist es nicht möglich, in den kommenden Monaten „ein für allemal“ dafür zu sorgen, dass der Shop barrierefrei wahrnehmbar und bedienbar ist. Vielmehr müssen Shopbetreiber spätestens jetzt lernen, das Thema Barrierefreiheit immer mitzudenken: bei jedem hochgeladenen Bild, bei jeder Änderung am Layout und erst recht bei größeren Eingriffen wie der Installation einer Erweiterung oder beim Umstieg auf ein anderes Frontend. Sehr wichtig ist auch, Barrierefreiheit künftig immer explizit zum Bestandteil von Verträgen und Leistungsbeschreibungen zu machen, denn verantwortlich ist am Ende immer der Anbieter der Dienstleistung, also der Shopbetreiber – und nicht etwa die Hersteller oder Anbieter der eingesetzten Software.

Ganz grundsätzlich ist zu betonen: Das Beachten und Einhalten der Vorgaben aus WCAG 2.1 / BITV 2.0 im laufenden Betrieb ist eine Daueraufgabe – so wie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 2018. Wenn in einem Unternehmen ein Beauftragter für Barrierefreiheit benannt und geschult wird, ist das zwar ein großer und wirksamer Schritt in Richtung barrierefreier Shop. Aber den Weg müssen dann alle gemeinsam gehen: Damit das vom Gesetzgeber definierte Ziel dauerhaft erreicht werden kann, müssen auch Projektleiter, IT-Fachleute, Marketing-Experten, Redaktion und Kundenservice für Fragen und Probleme zum Thema Barrierefreiheit sensibilisiert sein. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hat hierfür hilfreiche allgemeine Best Practices für Projekte und Produkte veröffentlicht.

Weiterlesen in Teil III: Der barrierefreie Onlineshop

Im dritten und letzten Teil unseres Schwerpunkts zur Barrierefreiheit im E-Commerce, der im Juli 2024 erscheint, werden wir uns der praktischen Seite des Themas zuwenden. Nachdem im ersten Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst worden waren und in diesem zweiten Teil konkrete Herausforderungen und Chancen für Händler in den Blick genommen worden sind, gehen wir im dritten Beitrag der Serie auf praktische Maßnahmen für den barrierefreien Onlineshop ein.

Können wir Sie unterstützen?

Wenn Sie fundierte Beratung zur Barrierefreiheit von Onlineshops benötigen, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen, Ihren Shop fit für BFSG und BFSGV zu machen.

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